Bildung & Pflege

Mit einem Bausparvertrag sind auch die Kosten zahlreicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen finanzierbar.

Egal ob Kurse am WIFI, an der Volkshochschule oder am BFI, ein Universitätsstudium oder der Besuch einer Fachhochschule: mit einem Bausparvertrag sind Aus- und Weiterbildung leichter finanzierbar.

Auch Pflegekosten wie beispielsweise Ausgaben für medizinische Behandlungen und Heilbehelfe, die nicht von öffentlichen Einrichtungen getragen werden, können aus einem Bausparvertrag beglichen werden. Bausparen ermöglicht auch die Finanzierung des Aufenthaltes in einem Pflegeheim oder der Kosten für Pflegepersonal (Heimhilfe). 

Pflege- und Bildungsdarlehen sind bis zu einem Betrag von EUR 30.000,-- je Bausparkunde auch ohne hypothekarische Sicherstellung einsetzbar. Wer ein Darlehen für Pflegezwecke aufnimmt, kann dies z.B. mit einer vorhandenen Eigentumswohnung besichern. Darlehensnehmer können auch nahe Angehörige sein, die den Bausparvertrag dafür heranziehen, um z.B. Pflegekosten für einen Elternteil zu finanzieren.